Grundlagen
Der Weg in die Compliance: Zugang zum Schweizer Finanzmarkt
In der Schweiz bezeichnet die Mitgliedschaft bei einer SRO (Selbstregulierungsorganisation) den Anschluss an eine private Organisation, die von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) nach dem Geldwäschereigesetz (GwG) anerkannt ist. Auch wenn oft von «Krypto-Lizenz», «Swiss VASP License», «SRO-Lizenz» oder «VQF-Mitgliedschaft» die Rede ist: Eine Bewilligung im klassischen Sinn ist dieser Anschluss nicht. Er öffnet den Schweizer Markt für bestimmte Finanzdienstleistungen, die keine direkte Bewilligung der FINMA brauchen.
Derzeit gibt es in der Schweiz 11 von der FINMA anerkannte SROs, etwa VQF, PolyReg und SO-FIT. Der Anschluss an eine davon ist für berufsmässig tätige Finanzintermediäre nach Art. 2 Abs. 3 und Art. 14 Abs. 1 GwG Pflicht, sofern sie nicht direkt von der FINMA beaufsichtigt werden.
Die anerkannten SROs und ihre Mitglieder finden Sie direkt auf der Website der FINMA:
FINMA – SRO-Mitglieder-SucheRahmen
Jede SRO bewegt sich im Rahmen des Schweizer Rechts, legt aber eigene Compliance-Richtlinien fest – vor allem zur Bekämpfung der Geldwäscherei (GwG). Manche SROs übernehmen die Geldwäschereiverordnung-FINMA (GwV-FINMA) direkt, andere erlassen eigene Regeln, die ihr meist eng folgen. Die Mitglieder müssen diese Regeln einhalten und werden regelmässig einer GwG-Prüfung unterzogen.
Vorteile einer SRO-Mitgliedschaft:
Zugang zum Schweizer Finanzmarkt für bestimmte regulierte Tätigkeiten, ohne vollständige FINMA-Bewilligung
Vergleichsweise schneller, schlanker Aufnahmeprozess
Klare Compliance-Anforderungen für Fintech-Startups wie für etablierte Unternehmen
Attraktiver regulatorischer Rahmen für Krypto-Dienstleister
Schnelltest
Höchstens vier Fragen, eine Minute – eine erste Einschätzung für Ihr Geschäftsmodell.
Klären wir es gemeinsam – in einem kostenlosen, unverbindlichen Gespräch von 30 Minuten.
Erstgespräch vereinbaren (englisch)FAQ
Unternehmen, die als Finanzintermediäre tätig sind – etwa indem sie Transaktionen abwickeln oder Kryptowerte verwahren –, brauchen in der Regel mindestens einen SRO-Anschluss, sofern diese Tätigkeiten nicht vollständig durch eine FINMA-Bewilligung (z. B. eine Bankbewilligung) abgedeckt sind. Damit eignet sich das SRO-Modell besonders für agile Finanzdienstleister, die unter Schweizer Recht mit einem klaren Compliance-Weg arbeiten wollen.
Wer in der Schweiz eine SRO-Mitgliedschaft beantragen will, besonders als VASP oder Finanzintermediär, reicht ein sorgfältig vorbereitetes Gesuch mit bestimmten Unterlagen und internen Weisungen ein. Viele unterschätzen den Aufwand und reichen unvollständige oder schlecht aufgebaute Unterlagen ein – das kann die Aufnahme verzögern oder sogar gefährden.
Wichtige Anforderungen (nicht abschliessend):
Ausgefülltes Gesuchsformular mit vollständigen Angaben zu Unternehmen und Kontakt
Beschreibung der Geschäftstätigkeit, die die angebotenen Leistungen klar darstellt (z. B. VASP, Zahlungsabwicklung)
Statuten und aktueller Handelsregisterauszug
GwG-Weisung, zugeschnitten auf Ihr Risikoprofil – bei VASPs samt den Pflichten aus der Travel Rule
GwG-Organisation: Rollen von GwG-Fachstelle und Stellvertretung, gegebenenfalls mit Outsourcing-Verträgen
Eigentums- & Gruppenstruktur mit den direkten und indirekten Aktionären bis zu den wirtschaftlich Berechtigten
Finanzen & Planung: aktuelle Bilanz, Erfolgsrechnung und Geldflussrechnung (freiwillig, aber hilfreich)
Persönliche Unterlagen der Verwaltungsräte und qualifiziert Beteiligten: Lebenslauf, Ausweis, Strafregisterauszug, Erklärungen
Weitere SRO-Formulare: z. B. Vollmacht, interne Weisungen, Mandatsbestätigung der Prüfgesellschaft
Ja. Sie müssen eine qualifizierte GwG-Fachstelle bestimmen und, je nach Aufbau, eine Stellvertretung oder eine berechtigte Person mit Zugriffsrechten und Wohnsitz in der Schweiz. Das verlangen alle anerkannten Schweizer SROs ohne Ausnahme.
Diese Funktion lässt sich auslagern, sofern die regulatorischen Voraussetzungen erfüllt sind. Wir bieten Compliance-Outsourcing als anerkannte externe GwG-Fachstelle für Schweizer SRO-Mitglieder.
Typisch sind:
GwG-Weisungen, die Schweizer Standards nicht genügen – z. B. mit KI erzeugte Vorlagen, übernommene ausländische Dokumente oder vage Risikoanalysen
Fehlende interne Rollen wie die vorgeschriebene GwG-Fachstelle und ihre Stellvertretung
Unvollständige oder falsch ausgefüllte SRO-Formulare, die zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen
Vage oder widersprüchliche Beschreibungen der Geschäftstätigkeit, besonders bei Krypto- und Fintech-Leistungen
Keine GwG-Fachstelle mit Sitz in der Schweiz, obwohl sie vorgeschrieben ist
Solche Fehler können Ihr SRO-Gesuch erheblich verzögern oder sogar zur Ablehnung führen. Bei der Gecko Compliance AG wissen wir, worauf die SROs achten – und vor allem, was sie ablehnen. Machen wir es von Anfang an richtig.
Unsere Unterstützung
Das ist mehr als eine Formalität: Ihr SRO-Gesuch ist Ihre regulatorische Visitenkarte. Wir sorgen dafür, dass es Ihre Professionalität und Vorbereitung zeigt.
Ob Sie gerade erst anfangen oder irgendwo im Verfahren feststecken – wir wissen, wie Schweizer Compliance wirklich funktioniert. Von der Strategie über das Gesuch bis zum laufenden Betrieb begleiten wir Sie bei jedem Schritt.
Wir helfen Ihnen, typische Stolpersteine zu vermeiden, und bereiten Ihre Unterlagen so vor, wie es die SRO erwartet und die aktuellen GwG-Standards verlangen. Ob Sie eine GwG-Weisung neu aufbauen oder eine bestehende anpassen: Unsere Fachleute unterstützen Sie bei einer Compliance-Organisation, die solide, praxistauglich und bereit für die Prüfung ist.
Volle Übereinstimmung mit GwG und SRO-Reglementen
Umsetzung der Travel Rule für Krypto-Unternehmen
Praxisnahe Prozesse – vom KYC bis zur Überwachung
Dokumentation für Geschäftsleitung und Entwicklung (z. B. Abläufe, Handbücher)
Laufende Aktualisierung, wenn Sie an uns auslagern – keine einmalige Übergabe
Kontakt
Reden wir miteinander. Buchen Sie ein kostenloses Erstgespräch von 30 Minuten oder schreiben Sie uns an [email protected]. Unverbindlich – Sie sehen, wie wir arbeiten und wie wir Sie unterstützen können.
Lieber strukturiert beginnen? Füllen Sie unser Kontaktformular aus – wir prüfen Ihren Fall und melden uns mit passenden nächsten Schritten.
Telefon
+41 58 689 68 19Online-Termin
Erstgespräch vereinbaren (englisch)Rechtliches
Haftungsausschluss
Die Inhalte dieser Website wurden mit grösster Sorgfalt erstellt. Die Gecko Compliance AG übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen. Die Angaben sind unverbindlich und beziehen sich auf die Leistungen und Produkte der Gecko Compliance AG, die jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden können. Jegliche Gewährleistung, einschliesslich der stillschweigenden Zusicherung der Eignung für einen bestimmten Zweck, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Gecko Compliance AG haftet nicht für Schäden oder Folgen aus der Nutzung dieser Informationen oder dem Vertrauen darauf. Die Nutzung dieser Website erfolgt auf eigenes Risiko; damit verbundene Kosten tragen Sie selbst.
Impressum
Gecko Compliance AG
Asetstrasse 37, 6438 Ibach SZ
Schweiz
Telefon +41 58 689 68 19
E-Mail [email protected]
UID CHE-384.594.831